Weiter fehle in den Akten das Protokoll der Sitzung der Hochbaukommission vom 18. März 2015, worin angeblich der Bauabschlag und die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands beschlossen worden sei. Den Beschwerdeführenden seien damit die Gründe für den abschlägigen Bauentscheid und die 6 Wiederherstellungsverfügung nicht rechtsgenüglich bekannt gegeben worden. Dies verletze ihren Anspruch auf rechtliches Gehör.