8. Das Rechtsamt holte einen Fachbericht der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) ein. In ihrem Fachbericht vom 14. August 2015 hielt die OLK fest, die Pool-Terrasse auf Parzelle Nr. D.________ entspreche nicht dem tradierten Bebauungsmuster des Quartiers. Die im Gemeindebaureglement geforderte Abstimmung auf den Charakter der Umgebung werde missachtet. Die streitige, im Jahr 2014 vorgenommene Erweiterung des Sitzplatzes und Poolbereichs zementiere dabei lediglich einen Zustand, der bereits vorher nicht dem Gemeindebaureglement entsprach.