7. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Ostermundigen beantragt mit Eingabe vom 26. Mai 2015 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des angefochtenen Entscheids. Der Einsprecher verzichtete auf eine Beteiligung am Beschwerdeverfahren.