6. Gegen diesen Entscheid reichten die Beschwerdeführenden am 23. April 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheids vom 24. März 2015 und die Erteilung der nachträglichen Baubewilligung; eventuell sei die Sache an die Baubewilligungsbehörde zurückzuweisen.