Ostermundigen den Beschwerdeführenden mit, dass das Baugesuch mit vermassten Grundriss- und Schnittplänen zu ergänzen sei. Diese wurden am 19. August 2014 eingereicht. Die Parzelle Nr. D.________ liegt in der Wohnzone 1 (W1) und im Siedlungsschutzgebiet. 4. Da es sich um ein kleines Bauvorhaben handelte, verzichtete die Gemeinde auf eine Publikation und informierte die Nachbarschaft über das bereits weitgehend fertiggestellte Bauvorhaben. In der Mitteilung an die Nachbarn wurde darauf hingewiesen, dass eine Ausnahme beantragt werde für das Bauen in der Bauverbotszone. Gegen das Vorhaben wurde am 4. September 2014 eine Einsprache eingereicht.