nach Angabe der Gemeinde Ostermundigen als "rechtmässig ausgeführt", obwohl die entsprechende Genehmigung in den Bauakten nicht ersichtlich ist. 2. Mit Schreiben vom 31. Juli 2014 teilte die Gemeinde Ostermundigen den Beschwerdeführenden mit, sie habe Kenntnis von erneuten Terrainveränderungen auf der Parzelle Nr. D.________ erhalten. Die Gemeinde forderte die Beschwerdeführenden auf, die Bauarbeiten (Terrainveränderungen) sofort einzustellen, und gewährte ihnen das rechtliche Gehör. Gleichzeitig wurde auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hingewiesen. Andernfalls werde eine kostenpflichtige Wiederherstellungsverfügung unter Androhung der Ersatzvornahme erlassen.