Grundbuchblatt Nr. E.________ gelte daher im Süden der kleine Grenzabstand. Dies ergebe sich auch aus der zweiten Etappe für die Erweiterung des Nachbargebäudes nach Westen, welche von der Gemeinde Trimstein am 9. August 2010 bewilligt worden sei. Im bewilligten Situationsplan sei gegenüber ihrem Grundstück ebenfalls ein kleiner Grenzabstand eingetragen. Der Gebäudeabstand setze sich daher aus zwei kleinen Grenzabständen zusammen und betrage im vorliegenden Fall 8 m. Dieser Abstand sei mit dem geplanten Bauvorhaben eingehalten. 7 Baureglement der Einwohnergemeinde Trimstein vom 20. Oktober 1997 6