Die Beschwerdeführenden machen demgegenüber geltend, der Gebäudeabstand setze sich vorliegend aus zwei kleinen Grenzabständen zusammen. Das Gebäude auf der Parzelle Münsingen 2 (Trimstein) Grundbuchblatt Nr. E.________ sei in zwei Etappen bewilligt worden. Mit Bewilligung des Regierungsstatthalteramts Konolfingen vom 16. Februar 1990 sei in einer ersten Etappe der östliche Teil des heutigen Gebäudes mit Firstdach bewilligt worden. Dabei sei festgelegt worden, dass der grosse Grenzabstand auf der besonnten Schmalseite im Westen zu liegen komme und nicht auf der Längsseite gegen ihr Grundstück im Süden. Für das Gebäude auf der Parzelle Münsingen 2 (Trimstein) Grundbuchblatt Nr. E.__