a) Im Rahmen der vorläufigen Prüfung gemäss Art. 17 ff. BewD3 stellte die Gemeinde verschiedene formelle und materielle Mängel fest. Sie informierte die Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 13. Juni 2014 und gab ihnen Gelegenheit zur Verbesserung. In der Folge fanden zwischen der Bauherrschaft, dem Projektverfasser und der Gemeinde mehrere Besprechungen und ein Austausch per E-Mail statt. Die Gemeinde erklärte insbesondere, dass der Gebäudeabstand zum Wohnhaus auf der nördlich liegenden Parzelle Münsingen 2 (Trimstein) Grundbuchblatt Nr. E.________ nicht eingehalten sei.