Beschwerdeführenden hielten an ihrem Baugesuch fest, worauf die Gemeinde Münsingen dem Bauvorhaben mit Entscheid vom 19. März 2015 den Bauabschlag erteilte. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 17. April 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheides vom 19. März 2015 und die Erteilung der Baubewilligung. Eventuell sei das Bauvorhaben zur Fortsetzung des Bewilligungsverfahrens an die Vorinstanz zurückzuweisen. Sie machen geltend, die Gemeinde habe den Gebäudeabstand falsch bestimmt.