Zwar würde mit der projektierten Lärmschutzwand faktisch eine erhebliche Lärmreduktion bei der Liegenschaft A.________Strasse 16 erreicht.12 Die Beschwerdeführenden haben aber keinen Anspruch auf eine Ideallösung, die ihre privaten Interessen am Lärmschutz bestmöglich berücksichtigt. Nicht ausgeschlossen ist, dass sich andere Lärmschutzmassnahmen verwirklichen lassen, sofern sie mit dem Ortsbild- und Denkmalschutz zu vereinbaren sind.