Die Gemeinde nimmt auch Bezug auf den Vorschlag auf teilweise Ausbildung der Lärmschutzwand mittels transparenten Elementen. Die Lärmschutzwand weise eine Höhe von 235 bis 265 cm auf. Der Bereich ohne Glas käme bei der vorgeschlagenen Variante mit transparenten Elementen auf eine Höhe von 155 bis 185 cm bzw. auf 185 bis 215 cm zu stehen. Die gewünschte Sicht auf das geschützte Gebäude würde aus Sicht der Gemeinde damit nur unwesentlich verbessert und das Ortsbild bleibe weiterhin beeinträchtigt.