Bei allen anderen Fenstern seien die Grenzwerte nach Lärmgutachten nicht überschritten. Berücksichtigt wurde im Entscheid auch, dass für das geschützte Fenster der Loggia im Erdgeschoss auf der Südostfassade von der KDP signalisiert wurde, dass ein zusätzliches Innenfenster geprüft werden könne, um auch dort die Situation bezüglich Lärm zu verbessern. Weiter führte die Vorinstanz aus, dass die Lärmimmissionen im Aussenraum nicht nach LSV beurteilt würden. Dennoch seien gemäss Lärmgutachten Messungen an zwei Punkten ungefähr in der Mitte des Gartens durchgeführt worden.10