Die KDP beurteilt das Bauvorhaben ebenfalls als nicht vertretbar. Sie führt in ihrem Fachbericht vom 28. Juli 2014 aus, die geplante Lärmschutzwand weise keinen Bezug zur räumlichen Situation und zur vorhandenen Einfriedung auf. Zudem werde das Erscheinungsbild des qualitätvollen Gebäudes durch das Vorhaben beeinträchtigt. d) Die Erwägungen der Fachbehörden, auf die sich auch die Gemeinde bei ihrem Entscheid gestützt hat, überzeugen und die Beschwerdeführenden machen nicht geltend, diese Ausführungen seien unzutreffend. Es steht damit fest, dass die geplante Lärmschutzwand mit den Anliegen des Ortsbild- und Denkmalschutzes nicht vereinbar ist.