und werde von Lärmschutzwänden entsprechend beeinflusst. Eine Lärmschutzwand stelle an diesem konkreten Ort einen empfindlichen Eingriff dar. Hinter der Hecke bleibe sie deutlich sichtbar (Höhe, Durchlässigkeit der Hecke) und beeinträchtige die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und die Wirkung des Baudenkmals. Die Einfallsachse sollte als einheitliche Achse gestaltet sein. Lärmschutzfragmente seien diesem Bestreben abträglich.