Der Strassenraum werde im Wesentlichen geprägt durch Einfriedungen (Stützmauern, Zäune, Hecken), Baureihen und örtliche Zufahrten bzw. Vorplätze von Gebäuden. Die für die Aufenthaltsqualität der Fussgänger wichtige massstäbliche Gestaltung des öffentlichen Raumes reiche immer von Fassade zu Fassade 6 Baureglement der Stadt Thun vom 2. Juni 2002 6