3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten und eine Stellungnahme der Gemeinde ein. Zudem fragte es den Berner Heimatschutz an, ob er sich am Verfahren als Partei beteiligen möchte, was dieser mit Stellungnahme vom 6. Mai 2015 bejahte. Der Berner Heimatschutz beantragt, die Baubewilligung sei nicht zu erteilen. Die Gemeinde hält an ihrem Bauabschlag fest. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen