2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 14. April 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 18. März 2015 und die Erteilung der Baubewilligung für die Lärmschutzwand. Sie machen insbesondere geltend, der von der Kantonsstrasse verursachte übermässige Lärm und die Schadstoffe seien für sie und ihre Mieter inakzeptabel. Die gegenüberliegende gut 2,3 m hohe Natursteinmauer erhöhe den Lärm über den Alarmwert.