Daher erscheint ein Honorar von Fr. 3'000.– als angemessen. Mit den Auslagen von Fr. 173.50 und der Mehrwertsteuer von Fr. 253.90 resultieren Parteikosten von gesamthaft Fr. 3'427.40. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Baubewilligung vom 16. Dezember 2014 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Hilterfingen zurückgewiesen.