5. Energierechtliche Vorschriften Die vorgenommenen Arbeiten werden als "Sanierung Erdgeschoss" bezeichnet. Der angefochtene Entscheid und die Akten geben allerdings nur unzulänglich Aufschluss darüber, was dies alles umfasst. Bei Umbauarbeiten müssen nach Art. 1 i.V.m. 14 ff. KEnV12 die energierechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Im angefochtenen Entscheid finden sich keine Ausführungen darüber, ob dies vorliegend der Fall ist. Die Bewilligung von Umbauten setzt jedoch voraus, dass die Einhaltung dieser Vorschriften geprüft wird und bejaht werden kann. 11 Vorakten, Register 15, Vernehmlassung vom 19. März 2014, S. 9.