Ausnützungsziffer nach heutigem Baureglement marginal überschritten werde. In ihrer Vernehmlassung vom 19. März 2014 zur Einsprache der Beschwerdeführenden stellten sie daher ein entsprechendes Ausnahmegesuch. Sie führten dabei aus, dass die Bruttogeschossfläche heute total 74,3 m2 (EG: 41,8 m2; OG: 32,5 m2) betrage.11 Die Ausnützungsziffer sei von zulässigen 0,3 auf neu 0,32 gestiegen, wenn der Nebenraum (Reduit) als neu geschaffener Wohnraum betrachtet werde.