In Art. 13 BewD ist ausführlich geregelt, worüber der Situationsplan Aufschluss geben soll. Unter anderem sollen die Grenzen und Nummern der Bauparzelle und der Nachbarparzellen, die Namen ihrer Eigentümer und die auf diesen Parzellen bereits vorhandenen oder bewilligten Bauten und Anlagen aus dem Situationsplan hervorgehen (Art. 13 Bst. 3 BewD). Weiter soll der Situationsplan die Lage und Grundfläche des Bauvorhabens und in Zahlen seine Abstände von den Strassen, den Grenzen benachbarter Grundstücke und Gebäude und die Aussenmasse des Gebäudegrundrisses aufzeigen (Art. 13 Bst. f BewD).