a) Die Beschwerdeführenden rügen, die zum Baugesuch beigelegten Pläne (Situationsplan und Projektpläne) zeigten die vorgenommenen baulichen Anpassungen und Änderungen in keiner Art und Weise. Insbesondere fehlten die Angaben zu den Abständen zum Grundstück der Beschwerdeführenden, und auch die Aussenmasse des Gebäudegrundrisses seien nicht eingetragen. Die Projektpläne enthielten die Angaben gemäss Art. 14 BewD nicht. Insbesondere fehlten auch Schnitt- und Fassadenpläne. Zudem trage der Situationsplan die Unterschriften der Beschwerdegegner nicht. Die