f) Die Beschwerdeführenden rügen, es fehle eine Begründung, weshalb der Bauentscheid samt Baugesuchsformular und Situationsplan dem Nachführungsgeometer eröffnet wurde. Die Zustellung von Bauentscheid und Situationsplan an den Nachführungsgeometer ist in Art. 37 Abs. 3 BewD9 vorgesehen. Sie betrifft keine Rechte und Pflichten der Beschwerdeführenden. Die fehlende Begründung, weshalb hier zugestellt wurde, obwohl keine Grundrisse ändern, verletzt daher das rechtliche Gehör der Beschwerdeführenden nicht. 3. Ungenügende Pläne