5. Mit Bauentscheid vom 16. Dezember 2014 erteilte die Gemeinde die Baubewilligung für die bereits ausgeführten Sanierungsarbeiten im Erdgeschoss und wies die dagegen erhobene Einsprache ab. Gegen diesen Entscheid reichten die Beschwerdeführenden am 14. Januar 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheids und die Erteilung des Bauabschlags unter Einräumung einer angemessenen Frist zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes.