3. Die Baupolizeibehörde ersuchte das Regierungsstatthalteramt Thun um Übernahme der Verfahrensleitung, da der Beschwerdegegner 1 Mitglied der Bau- und Planungskommission Hilterfingen war. Das Regierungsstatthalteramt Thun hat mit Stellungnahme vom 29. Januar 2013 die erfolgten Bauarbeiten als bewilligungspflichtig eingestuft, die Verfahrensleitung jedoch der Baupolizeibehörde Hilterfingen überlassen.1 1 Vgl. die Stellungnahme der Gemeinde Hilterfingen vom 16. Februar 2015. 3