_ Weg 18, Parzelle Hilterfingen Gbbl. I.________) befinden. Beide Grundstücke befinden sich in der Zone E1 (Wohnzone eingeschossig). Die Baupolizeibehörde räumte den Beschwerdegegnern die Möglichkeit zur Stellungnahme ein. 2. Die Beschwerdegegner erklärten in ihrer Stellungnahme vom 25. Juni 2012, dass im Zeitraum vom Herbst 2010 bis Juni 2011 im Wesentlichen folgende Arbeiten vorgenommen worden seien: "– elektrische Neuinstallation ab der Hauseinführung – teilweise Erneuerung der Kalt- und Warmwasserleitungen – Ersetzen alter und schadhafter Sanitärapparate – Ersetzen von morschem und vermodertem Holz (Statik und Verkleidung)".