Dies zeigt ein Vergleich mit den Abstandsvorschriften bei Tierhaltungsanlagen, deren Gerüche häufig als unangenehm empfunden werden: Gemäss den dafür massgebenden FAT-Richtlinien30 haben beispielsweise bei durchschnittlichen Bedingungen betreffend Lage, Fütterung, Sauberkeit etc. ein Schweinemaststall mit 100 Schweinen oder eine Pouletmast mit 3'000 Tieren einen Abstand von um die 90 m zu Gebäuden in einer gemischten Zone einzuhalten, um dem Vorsorgeprinzip zu genügen. Als übermässig werden Immissionen laut FAT-Richtlinien und Rechtsprechung erst dann vermutet, wenn die genannten Mindestabstände um die Hälfte unterschritten werden.31