USG erscheint daher im heutigen Zeitpunkt nicht erforderlich: Das beco als zuständige Fachstelle hält in seiner Stellungnahme vom 1. Mai 2015 fest, es könne davon ausgegangen werden, dass bei Einhaltung der Auflage betreffend Kamine bzw. deren ordnungsgemässer Erstellung keine übermässigen Immissionen entstünden. Bei einer genügend hohen Kaminanlage erfolge eine Vermischung und Verdünnung der Kohlenstoffe bzw. Gerüche mit der Umgebungsluft, so dass auf den Nachbarparzellen keine übermässigen Immissionen zu erwarten seien. Häufigkeit und Intensität der wahrnehmbaren Gerüche sei abhängig von der Distanz zur Quelle sowie dem Standort bezogen auf die Hauptwindrichtungen.