Dabei ist zu prüfen, ob dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Auf jeden Fall sind die Emissionen 26 Stellungnahme vom 1. Mai 2015 27 BGE 124 II 219 E. 8b mit Hinweis; Schrade/Loretan, a.a.O., Art. 11 N 35 28 BGer 1A.135/2006 vom 2. Mai 2007 E. 3.2 14 möglichst nahe am Ort ihrer Entstehung möglichst vollständig zu erfassen und durch einen Kamin abzuleiten, der den Kaminempfehlungen entspricht.