Das Baugesuchsformular 2.0 nennt als Betriebszeitraum 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr, das Formular 4.0 dagegen die Zeit von 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Um Widersprüche und Unklarheiten auszuschliessen, sind daher die Betriebszeiten mittels einer zusätzlichen Auflage auf werktags von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr festzulegen. 3. Geruchsimmissionen