Industriekühler fabriziert und repariert12, eine mechanische Werkstatt13, ein Lagerplatz für Baumaschinen14, eine Tankstelle mit Shop und Autowaschanlage15, aber auch ein Gastwirtschaftsbetrieb mit Überzeitbewilligung16 sowie eine Bauspenglerei, der Werkhof einer Bauunternehmung oder öffentliche Sportanlagen bis zu einer gewissen Grösse17 als nur mässig störende Betriebe eingestuft und in gemischten Zonen als zulässig beurteilt. Bei der Beurteilung der Zonenkonformität eines Bauvorhabens ist im Übrigen nicht auf die damit verbundenen konkreten Immissionen abzustellen, sondern nur abstrakt zu prüfen, ob das Vorhaben zu den in den Nutzungsvorschriften typisierten Kategorien von zulässigen