Als mässig störend gelten gemäss Rechtsprechung Betriebe, welche die Wohnnutzung nachts und zur üblichen Freizeit nicht beeinträchtigen und deren Störungen während der übrigen Zeit aus wohnhygienischer und gesundheitspolizeilicher Sicht noch hingenommen werden können.10 In der Praxis wurden beispielsweise eine Autoreparaturwerkstätte11, ein Betrieb, der Fahrzeug- und 9 Baureglement der Gemeinde Aarwangen vom 24. Oktober 2011, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 18. Juli 2012 10 VGE 100.2009.81 vom 30. Juni 2009 E. 4.3.3; BVR 1986 S. 211 E. 4.a 11 BVR 1986 S. 211 E. 4. b 9