7. Mit Schreiben vom 22. April 2015 reichte die Beschwerdegegnerin eine Bestätigung einer Immobilienfirma ein, wonach die Beschwerdegegnerin vorübergehend Räume in der Industriezone nutzen könne. Die Beschwerdeführerin 6 reagierte darauf mit Schreiben vom 28. April 2015 und führte aus, die Eingabe der Beschwerdegegnerin bestätige, dass sie nun an der P.________ röste. Die BVE werde gebeten, die Bauverwaltung Aarwangen mit den nötigen Abklärungen und Massnahmen zu beauftragen. 5