Das beco hält in seiner Stellungnahme fest, sofern die im angefochtenen Entscheid enthaltenen Auflagen eingehalten würden, sei nicht mit übermässigen Immissionen zu rechnen. Die Gemeinde hält in ihrer Stellungnahme fest, der Erlass vorsorglicher Massnahmen sei nicht notwendig. Hingegen werde die von den Beschwerdeführenden vorgeschlagene Teströstung mit Immissionsmessungen unterstützt. Eventuell könnten die Einschränkung der Röstzeiten oder gar der Einbau einer Filteranlage angezeigt sein.