1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 10. November 2014 bei der Gemeinde Aarwangen ein Baugesuch ein für den Betrieb einer kleinen Kaffeerösterei in einem bestehenden Gebäude und den Einbau eines erdverlegten Gastanks auf der Parzelle Aarwangen Grundbuchblatt Nr. N.________. Die Parzelle liegt in der Mischzone 3. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 3. März 2015 erteilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau die Baubewilligung.