Falls die Beschwerdeführenden die Wasserleitungen selber verlegen wollen, müssen sie entweder ein Gesuch um Übertragung der Erschliessungspflicht beim Regierungsstatthalteramt einreichen oder einen Erschliessungsvertrag mit der Gemeinde vereinbaren. In beiden Fällen ist ein Baugesuch nötig, das ebenfalls beim Regierungsstatthalteramt eingereicht werden muss. Vorliegend wurde den Beschwerdeführenden weder vom Regierungsstatthalteramt noch von der Gemeinde die Erschliessung des Grundstücks übertragen. Es liegt keine Baubewilligung für die Verlegung der Leitungen vor.