b) Umstritten ist vorliegend nicht der Gesamtentscheid an sich, sondern lediglich die Auflage Ziff. 1. Gemäss dieser Auflage kann das Bauvorhaben frühestens mit Gültigkeitsbeginn der Wasseranschlussbewilligung vom 23. Februar 2015 ausgeführt werden. Die Wasseranschlussbewilligung gilt erst ab Fertigstellung der neuen Hauptversorgungsleitung F.________ Strasse. Vorbehalten bleibt die Genehmigung des entsprechenden Kredites durch das zuständige Organ.