Die Gemeinde plane zudem, zusammen mit der Sanierung eine Modernisierung und Entflechtung der Leitungen in diesem Dorfteil und die Erschliessung der gegenüber dem Baugrundstück gelegenen Überbauungsordnung "E.________". Das Erschliessungsprogramm müsse in den Finanzplan der Gemeinde aufgenommen werden und könne daher erst 2016 umgesetzt werden. Das öffentliche Interesse der Gemeinde an der Versorgungssicherheit und einer sachgerechten Modernisierung der Erschliessung in einem grösseren Gebiet überwiege das private Interesse der Beschwerdeführenden an einem möglichst raschen Baubeginn. 4