a) Unter der Liegenschaft der Beschwerdeführenden verläuft eine Wasserleitung. Es handelt sich dabei um eine Hauptversorgungsleitung, die rund 600 Haushalte mit Trinkwasser versorgt. Die Leitung teilt sich im südwestlichen Bereich der Parzelle in zwei Äste auf, welche diagonal nach Nordwesten bzw. Nordosten quer unter der Parzelle durchführen. Im östlichen Teil der Parzelle verläuft zudem eine Schmutzwasserleitung in nordöstlicher Richtung. Für das geplante Einfamilienhaus der Beschwerdeführenden müssten die genannten Leitungen an den Rand der Parzelle verlegt werden. Die Leitungen sind rund 70 Jahre alt. Die Gemeinde plant die Sanierung und Verlegung der Leitungen für das Jahr 2016.