2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 30. März 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, die Auflage Nr. 1 der Baubewilligung vom 2. März 2015 sei aufzuheben und es sei ihnen für die Ausführung des Bauvorhabens die bedingungsfreie Wasseranschlussbewilligung zu erteilen. 3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, edierte die Vorakten und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Ersigen beantragt die Abweisung der Beschwerde. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen