1. Die Beschwerdeführenden reichten am 3. Dezember 2014 bei der Gemeinde Ersigen ein Baugesuch ein für den Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Parzelle Ersigen Grundbuchblatt Nr. D.________. Die Parzelle liegt in der Fairnesszone. Mit Gesamtentscheid vom 2. März 2015 erteilte die Gemeinde Ersigen die Baubewilligung. Da der Wasseranschluss erst nach der Sanierung der Hauptversorgungsleitung möglich sei, verfügte die Gemeinde die Auflage, dass das Bauvorhaben frühestens mit Gültigkeitsbeginn der Wasseranschlussbewilligung vom 23. Februar 2015 ausgeführt werden könne.