Allgemein zugänglich ist lediglich die südöstlich zwischen den Gebäuden ausgeschiedene Fläche von 20 m2. Die übrigen angerechneten Flächen bestehen aus privaten Sitzplätzen und Balkonen. Der allen Bewohnern zugängliche Aufenthaltsbereich ist demnach nur halb so gross wie vorgeschrieben. Zudem erfüllt der markierte Aufenthaltsbereich mit einer Breite von lediglich 4 Metern die minimale Breite gemäss der AHOP-Empfehlung nicht.