Als Zweites wird eine Fläche von 16.0 m2 ausgewiesen, welche ebenfalls nicht näher definiert wird. Sie errechnet sich gemäss Legende aus den Massen (4.35 m x 3.67 m x 2) : 2 = 16 m2. Auf dem Situationsplan sind keine als Aufenthaltsbereich ausgeschiedenen Flächen mit solchen Abmessungen ersichtlich. Ebenso wenig lassen sie sich aus den sonstigen Plänen, namentlich den Gebäudegrundrissen, nachvollziehen. Nach den Ausführungen der Beschwerdegegnerin37 handelt es sich um den südöstlichen Bereich zwischen den Gebäuden, der auch für gehbehinderte Personen zugänglich sei.