d) Der Situationsplan36 weist in der Legende unter dem Stichwort "Aufenthaltsbereich" drei separate Flächen als "vorhanden" aus: Zunächst eine Fläche von 35 m2, die nicht näher definiert wird. Die Berechnungsweise (3.5 m x 2.5 m x 8) : 2 = 35.0 m2 lässt darauf schliessen, dass damit die Sitzplätze und Balkone gemeint sind. Auf dem Situationsplan sind pro Haus 2 Sitzplätze mit den Massen 3.5 m x 2.5 m als Aufenthaltsbereich ausgewiesen. Gemäss den Plänen verfügt jedes Haus zudem über 2 Balkone im 1. Obergeschoss mit den selben Massen. Gemäss Art. 45 Abs. 4 BauV können diese Flächen zur Hälfte an den Aufenthaltsbereich angerechnet werden. Dies entspricht der erwähnten Berechnung.