Die Spielfläche beträgt damit lediglich (230 m2 - 53 m2 - 54 m2 - 34 m2 - 14 m2 =) 75 m2. Damit wird die erforderliche Spielfläche deutlich unterschritten, und zwar unabhängig davon, ob gemäss den Berechnungen der Bauherrschaft die Bruttogeschossfläche (ergebend einen Spielflächenbedarf von 199.2 m2) oder aber die Hauptnutzfläche (zu welcher die Konstruktionsflächen hinzugerechnet werden müssten; Spielflächenbedarf ohne Berücksichtigung der Konstruktionsflächen 160.5 m2) als Grundlage der Berechnungen genommen werden.