Gemäss der öffentlichen Urkunde vom 25. November 199829 besteht das Fahrwegrecht auf einer Breite von ca. 3 Metern, die dem Spielplatz zugewiesene Länge gemäss Plänen rund 18 Meter. Demnach ist eine Fläche von 54 m2 ebenfalls abzuziehen. Zudem sind der zu schmale Bereich zwischen den Gebäuden (34 m2) sowie die im Fassadenabstand befindlichen Bereiche (gesamthaft 14 m2) abzuziehen. Die Spielfläche beträgt damit lediglich (230 m2 - 53 m2 - 54 m2 - 34 m2 - 14 m2 =) 75 m2.