Gemäss den Plänen28 wird der Kinderspielplatz auf der südwestlichen und der nordöstlichen Seite durch Stützmauern begrenzt. Dazwischen verläuft er auf einer Länge von je rund dreieinhalb Metern entlang den wohnseitigen Fassaden der beiden Gebäude sowie ein Stück weit auf dem begrünten Bereich zwischen den Gebäuden, auf dem auch ein Fussweg verläuft. Der Fassadenabstand beträgt jeweils etwa einen Meter. Wie erwähnt, müsste der Fassadenabstand jedenfalls auf der Wohnseite (nordwestliche Fassade) drei Meter betragen. Vor jedem Gebäude ist somit ein Streifen von 3,5 m x 2 m von der markierten Spielfläche abzuziehen, gesamthaft also 14 m2.