Entsprechend sind die Vorgaben gemäss AHOP-Empfehlung über die Dimensionierung und Berechnung der Spielflächen uneingeschränkt zu beachten.27 Demnach müssen Spielbereiche in der Regel eine minimale nutzbare Breite von 5 Metern aufweisen. Schmalere Bereiche können aus funktionellen Gründen in der Regel nicht angerechnet werden. Sodann kann gegenüber Hauptfassaden von Wohnbauten ein Streifen von 3 Metern in der Regel nicht angerechnet werden, da dieser Streifen zur Wahrung der Privatsphäre unerlässlich ist. Die Anrechenbarkeit von Böschungen ist von Fall zu Fall zu prüfen. 27 AHOP-Empfehlung, Ziff. 3.4 S. 19. 14