auch für wenig befahrene Fahrwege gelten, auf denen der motorisierte Verkehr (wenn auch in eingeschränktem Mass) erlaubt ist: Kinder mögen auf diesen spielen, wenn die 26 AHOP-Empfehlung, S. 19 Ziff. 3.4. 13 aktuelle Situation es zulässt. Daraus kann nicht auf die generelle Eignung zum Spielplatz geschlossen werden.